Grundwasserentnahme – Folgeantrag Beregnung
Grundwasserentnahme – Folgeantrag Beregnung
Textblöcke ein-/ausklappenNur für bestehende Erlaubnisse zur Entnahme von Grundwasser zur Feld- und Frostschutzberegnung mit Befristung bis zum 31.12.2025!
Leistungsbeschreibung
Für die Entnahme von Grundwasser zur Feld- und Frostschutzberegnung ist eine Erlaubnis erforderlich. Die Erlaubnis kann nur erteilt werden, wenn keine Versagungsgründe nach § 12 Wasserhaushaltsgesetz vorliegen. Die Erlaubnis ist zu versagen, wenn schädliche, auch durch Nebenbestimmungen nicht vermeidbare oder nicht ausgleichbare Gewässerveränderungen zu erwarten sind oder andere Anforderungen nach öffentlich-rechtlichen Vorschriften nicht erfüllt werden.
Die Erlaubnisse werden befristet erteilt. Vor Ablauf der Gültigkeitsdauer ist eine neue Erlaubnis („Verlängerung“) zu beantragen.
An wen muss ich mich wenden?
Untere Wasserbehörde des Landkreises Diepholz
Welche Unterlagen werden benötigt?
Sofern sich gegenüber der bisherigen Erlaubnis keine Änderungen ergeben haben, sind dem Antrag keine Unterlagen beizufügen. Sollten künftig andere Flächen oder andere Fruchtarten beregnet werden, sind diese im Antrag darzustellen. Andere Änderungen wären gesondert zu erläutern. Ggf. sind dann auf Aufforderung der Unteren Wasserbehörde weitere Unterlagen vorzulegen.
Welche Gebühren fallen an?
Es wird eine Gebühr erhoben. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach der Allgemeinen Gebührenordnung (AllGO).
Rechtsgrundlage
Wasserhaushaltsgesetz (WHG)