Kraftfahrzeug - Zulassung und Abmeldung


Leistungsbeschreibung


Anträge können rund um die Uhr online gestellt werden und Sie ersparen sich den Weg zur Zulassungsbehörde. Nachdem die Zulassungsbehörde Ihren Online-Antrag bearbeitet hat, erhalten Sie alle notwendigen Dokumente und Siegel auf dem Postweg zugesandt. Die Kennzeichenschilder müssen Sie sich selbst besorgen. Bis Sie die Siegel und die HU-Plakette mittels Plakettenträger von der Zulassungsbehörde erhalten und selbst auf Ihrem Kennzeichenschildern angebracht haben, können Sie schon vorläufig am Straßenverkehr teilnehmen. Die Bescheinigung hierfür erhalten Sie direkt im Online-Prozess.

Verfahrensablauf


Online-Abmeldung

Für eine Außerbetriebsetzung ist es erforderlich, dass die Kennzeichenschilder über eine Stempelplakette mit Sicherheitscode verfügen. Ferner muss auf der ZBI ein Sicherheitscode auf der Rückseite angebracht sein. Alle Siegel müssen im Online-Prozess entwertet / freigerubbelt werden. Den darunterliegenden Code geben Sie im Online-Antrag ein. Nach erfolgreicher Außerbetriebsetzung erhält das Hauptzollamt (Kfz-Steuer) und Ihre Versicherung automatisch Nachricht.

Online-Zulassung oder Änderung

Ähnlich wie bei der Außerbetriebsetzung legen Sie entsprechende Sicherheitscodes gemäß den Anforderungen im iKfz-Portal frei und geben diese ein. Zusätzlich kann es erforderlich sein, dass der Sicherheitscode auf der ZBII zu entwerten ist. Ihre Versicherungsbestätigung (evB-Nummer), ein SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kfz-Steuer und eine gültige Hauptuntersuchung sollten Sie zur Hand haben. Schritt für Schritt werden Sie durch den Zulassungsprozess geleitet.

Voraussetzungen


Natürliche und juristische Personen, die ihren Wohnsitz im Landkreis Diepholz haben, können das iKfz-Portal des Landkreises Diepholz nutzen. Es ist ein neuer Personalausweis oder elektronischer Aufenthaltstitel mit freigeschalteter Online-Funktionen und ein Lesegerät oder ein Smartphone mit „Ausweis-App“ für die Online-Identifizierung erforderlich. Über weitere Authentifizierungsmöglichkeiten können Sie sich im Portal informieren. Juristische Personen identifizieren sich über ein entsprechendes Organisationskonto.

Weiterhin müssen die Fahrzeugdokumente mit Sicherheitsmerkmalen ausgestattet sein. Die Zulassungsbescheinigung Teil II (ZBII, Fahrzeugbrief) trägt einen Sicherheitscode auf der Vorderseite, die Zulassungsbescheinigung Teil I (ZBI, Fahrzeugschein) hat einen Sicherheitscode auf der Rückseite. Ferner muss das Kennzeichen über Stempelplaketten verfügen, die ebenfalls einen verdeckten Sicherheitscode tragen. Erkennbar sind die Sicherheitsmerkmale an dem sichtbaren QR-Code. Alle vorgenannten Unterlagen entwerten Sie erst dann, wenn Sie hierzu im Portal aufgefordert werden.

Großkunde?

Sie haben mehr als 500 Zulassungsvorgänge pro Jahr und wollen Zulassungen für Dritte vornehmen, dann ist eine Registrierung als Großkunde erforderlich. Zuständige Behörde ist das Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg. Informationen erhalten Sie auf www.kba.de.

Welche Gebühren fallen an?


Am Ende der Eingaben zur Person und zum Fahrzeug müssen Sie den Prozess mit der Zahlung der Verwaltungsgebühren abschließen. Erst nach erfolgreicher Zahlung wird der Antrag an die Zulassungsbehörde weitergeleitet.

Momentan stehen die Bezahlverfahren giropay und PayPal zur Verfügung.

Was sollte ich noch wissen?


Was online zurzeit noch nicht möglich ist:

Fahrzeuge mit Einzelgenehmigungen oder Ausnahmegenehmigungen sowie Fahrzeuge aus dem Ausland, die erstmalig in Deutschland registriert werden sollen.

Technische Änderungen, Ausfuhrkennzeichen, Kurzzeitkennzeichen, grüne Kennzeichen, Wechselkennzeichen sowie eine reine Namensänderung (z. B. nach Heirat).

Kontakt


  • Bürgerservice und Straßenverkehr Diepholz
  • Bürgerservice und Straßenverkehr Syke
  • KFZ Aussenstelle Samtgemeinde Barnstorf
  • KFZ Aussenstelle Samtgemeinde Bruchhausen-Vilsen
  • KFZ Aussenstelle Samtgemeinde Kirchdorf
  • KFZ Aussenstelle Gemeinde Stuhr
  • KFZ Aussenstelle Stadt Sulingen
  • KFZ Aussenstelle Stadt Twistringen

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