Zuschuss zum Deutschlandticket (Sozialrabatt)
Zuschuss zum Deutschlandticket (Sozialrabatt)
Leistungsbeschreibung
Der Landkreis Diepholz bietet die Möglichkeit an, den regulären Kaufpreis von 63 Euro um einen aktuellen Sozialrabatt in Höhe von 20 Euro zu reduzieren.
Voraussetzungen
Voraussetzung hierfür ist, dass Sie im Landkreis Diepholz wohnen und eine der folgenden Leistungen beziehen:
- Bürgergeld nach dem SGB II
- Sozialhilfe nach dem SGB XII (Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung)
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
- Wohngeld (WoGG)
- Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG)
Ein Zuschuss zum Deutschlandticket wird nicht gewährt, wenn die Kosten für das Deutschlandticket von anderen Stellen (z.B. Eingliederungshilfe, BAMF, Bundesagentur für Arbeit, Arbeitgeber, u.a.) übernommen, bzw. erstattet werden.
Erhalten auch Angehörige von Leistungsberechtigten den Sozialrabatt?
Ja. Auch die Ehegatten und minderjährigen Kinder der Leistungsberechtigten erhalten den Sozialrabatt.
Bitte beachten Sie Folgendes:
Das Land Niedersachsen hat ein vergünstigtes Deutschlandticket für Auszubildende und Freiwilligendienstleistende eingeführt. Die Kosten für Auszubildende und Freiwilligendienstleistende betragen dadurch 50,40 € im Monat für das Deutschlandticket. Sofern Auszubildende und Freiwilligendienstleistende keinen Zuschuss seitens des Arbeitgebers bekommen, kann ein Zuschuss in Höhe von maximal 7,40 € gewährt werden.
Sofern der Arbeitgeber einen Zuschuss zum Deutschlandticket gibt, reduziert sich der Preis für das Deutschlandticket auf 31,50 € im Monat. In dem Fall kann kein Zuschuss zum Deutschlandticket gewährt werden.
Studierende können auf das vergünstigte Semesterticket zum Preis von 34,80 € zurückgreifen. Hierfür kann ebenfalls kein Zuschuss gewährt werden.