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Zuschuss zum Deutschlandticket (Sozialrabatt)


Leistungsbeschreibung

Der Landkreis Diepholz bietet die Möglichkeit an, den regulären Kaufpreis von 49 Euro um einen aktuellen Sozialrabatt in Höhe von 20 Euro zu reduzieren.

Voraussetzung hierfür ist, dass Sie im Landkreis Diepholz wohnen und eine der folgenden Leistungen beziehen:

  • Bürgergeld nach dem SGB II
  • Sozialhilfe nach dem SGB XII (Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung)
  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
  • Wohngeld (WoGG)
  • Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG)

Erhalten auch Angehörige von Leistungsberechtigten den Sozialrabatt?

Ja. Auch die Ehegatten und minderjährigen Kinder der Leistungsberechtigten erhalten den Sozialrabatt.

Bitte beachten Sie Folgendes:

Die niedersächsische Landesregierung beabsichtigt für Schülerinnen und Schüler, Auszubildende sowie Bundesfreiwilligendienstleistende ein 29 Euro-Ticket auf den Weg zu bringen. Sobald dieses erhältlich ist, kann für diesen Personenkreis kein Sozialrabatt mehr bewilligt werden.

Der Sozialrabatt ist monatlich unter den vorgenannten Bedingungen neu zu beantragen.