Umbettung beantragen
Umbettung beantragen
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Aufgabe des Gesundheitsamtes ist die Überwachung und Einhaltung der Vorschriften nach dem Niedersächsischem Bestattungsgesetz. Urnen- und Leichenumbettungen können nur in Ausnahmefällen zugestimmt werden. Die unantastbare Würde des Menschen wirkt über dessen Tod hinaus und gebietet eine würdige Bestattung und den Schutz der Totenruhe.
Wirtschaftliche Interessen, erleichterte Grabpflege oder Umzug der Angehörigen sind grundsätzlich keine ausreichenden Begründungen für die Genehmigung der Umbettung. Es kommt vielmehr darauf an, dass der Wille des Verstorbenen berücksichtigt und objektiv dargelegt werden kann. Aus der aktuellen Rechtsprechung geht hervor, dass die Anforderungen an die Gründe, die eine Umbettung rechtfertigen können, gestiegen sind. Die verfassungsrechtliche geschützte Totenruhe überwiegt in vielen Fällen das Interesse des Angehörigen an einer Umbettung.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Antrag der Angehörigen
- Antragsberechtigung
- Zustimmung der Friedhofsverwaltungen des Friedhofs, auf dem der Verstorbene bestattet ist und des Zielfriedhofs
- Sterbeurkunde
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühr beträgt zwischen 45,00 € und 250,00 €, je nach Aufwand.
Hinzu kommen die Kosten für die eigentliche Umbettung. Bitte erfragen Sie diese direkt bei einem Bestattungsinstitut.