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Elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) beantragen / verlängern


Leistungsbeschreibung

Elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) beantragen / verlängern

Sie erhalten den Aufenthaltstitel als Scheckkarte mit elektronischen Zusatzfunktionen. Säuglinge und Kinder erhalten ebenfalls eine eigene Karte. Im Karteninneren besitzt der eAT einen kontaktlosen Chip. Er speichert

  • biometrische Merkmale (Foto, ab sechs Jahren zwei Fingerabdrücke),
  • Nebenbestimmungen im Zusammenhang mit dem Aufenthaltstitel (zum Beispiel Auflagen) und
  • persönliche Daten.

 

Die Karte bietet Ihnen als weitere Funktionen

  • einen elektronischen Identitätsnachweis und
  • eine qualifizierte elektronische Signatur (elektronische Unterschriftsfunktion).

 

Die zuständige Stelle kann diese Funktionen auf Ihren Wunsch ein- oder ausschalten. Für die Einschaltung des elektronischen Identitätsausweises müssen Sie eine Gebühr in Höhe von 6 Euro bezahlen. Diese Gebühr müssen Sie nicht bezahlen, wenn der elektronische Identitätsausweis bei Aushändigung des Aufenthaltstitels erstmals eingeschaltet wird.

 

Der eAT umfasst folgende Aufenthaltstitel:

  • Aufenthaltserlaubnis
  • Blaue Karte EU
  • Niederlassungserlaubnis
  • Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU
  • Aufenthaltskarte für Drittstaatsangehörige, die Familienangehörige von Staatsangehörigen eines EU- oder EWR-Staats sind
  • Daueraufenthaltskarte für Drittstaatsangehörige, die Familienangehörige von Staatsangehörigen eines EU- oder EWR-Staats sind
  • Aufenthaltserlaubnis für Schweizer Staatsangehörige und ihre Familienangehörigen aus Drittstaaten, wenn sich diese für einen eAT entscheiden
  • ICT-Karte
  • Mobiler-ICT-Karte