Jährlicher Sachbericht über den Verlauf des Studiums der Humanmedizin / Hebammenwissenschaften
Jährlicher Sachbericht über den Verlauf des Studiums der Humanmedizin / Hebammenwissenschaften
Leistungsbeschreibung
Studierende der Humanmedizin und Hebammenwissenschaften, die eine Stipendienförderung des Landkreises Diepholz erhalten, sind verpflichtet, regelmäßig Nachweise zum Studienverlauf einzureichen. Mit dieser Online-Dienstleistung können sowohl der jährliche Sachbericht über den Verlauf des Studiums als auch die Studien- bzw. Immatrikulationsbescheinigungen digital übermittelt werden.
Der Sachbericht kann entweder direkt in einem Webformular ausgefüllt oder alternativ als ausgefülltes PDF-Dokument hochgeladen werden. Die Studien- bzw. Immatrikulationsbescheinigungen sowie weitere einzureichende Nachweise können ebenfalls hochgeladen werden.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Regelmäßig:
- Aktuelle Immatrikulations- oder Studienbescheinigung für das laufende Semester
- Jährlicher Sachbericht über den Studienverlauf (entweder online direkt im Webformular oder als hochgeladenes PFD-Dokument)
Vorlage: PDF-Formular hier herunterlagen
Darüber hinaus sind – falls zutreffend – auch weitere Nachweise einzureichen:
- Zeugnisse zum Ersten, Zweiten und Dritten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung (bitte ebenfalls als beglaubigte Kopie übersenden)
- Approbationsurkunde (bitte ebenfalls als beglaubigte Kopie übersenden)
- Arbeitsvertrag während der Facharztweiterbildung
- Jährlicher Nachweis über das Fortbestehen des Weiterbildungsverhältnisses (Facharztweiterbildung)
Welche Fristen muss ich beachten?
Für die Vorlage der Immatrikulations- bzw. Studienbescheinigung:
- Zum Wintersemester: bis zum 15.11.
- Zum Sommersemester: bis zum 15.05.
Für den jährlichen Sachbericht:
- Nach Ablauf des Sommersemesters: bis zum 15.11. des jeweiligen Jahres