Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr – Anhörung zu Verwarnungen/Bußgeldverfahren


Leistungsbeschreibung


Mit diesem Online-Service der Bußgeldstelle des Landkreises Diepholz können Sie alle notwendigen Angaben zur Person sowie der Ihnen vorgeworfenen Ordnungswidrigkeit übermitteln.

Verfahrensablauf


Mit unserem Schreiben wurden Ihnen die für die Anmeldung notwendigen Zugangsdaten mitgeteilt. Diese Zugangsdaten sind nur einmalig und nur für einen begrenzten Zeitraum gültig.

Für Ihre Unterlagen können Sie nach Übermittlung der Daten einen entsprechenden Nachweis ausdrucken. Eine Rücksendung unseres Schreibens ist dann nicht mehr notwendig. Wenn Sie ihre Aussage durch weitere Unterlagen (Fotos, Videos etc.) ergänzen möchten, wenden Sie sich bitte an zuständige Mitarbeitende der Bußgeldstelle, die Kontaktdaten finden Sie oben rechts in unserem Schreiben.

An wen muss ich mich wenden?


Kontaktdaten der zuständigen Mitarbeitenden entnehmen Sie bitte unserem Schreiben (oben rechts). Die Mitarbeitenden stehen Ihnen während der Öffnungszeiten persönlich oder telefonisch zur Verfügung, darüber hinaus sind sie per Email oder auf dem Postwege erreichbar.

Rechtsbehelf


Ein Rechtsbehelf steht Ihnen nach Erlaß eines Bußgeldbescheides zur Verfügung, hierzu wird auf die dortige Belehrung verwiesen.

Hinweise / Besonderheiten


Das Beantworten der Online-Anhörung ist nicht mehr erforderlich, wenn Sie mit beiliegendem Zahlschein o.ä. den darauf ausgewiesenen Betrag bereits überwiesen haben.

Bundseinheitlicher Tatbestandskatalog, Stand 09.11.2021, 14. Auflage (kba.de)

Kontakt

  • Bürgerservice und Straßenverkehr - Team Verkehrsordnungswidrigkeiten