Antrag auf Erteilung einer Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG)
Antrag auf Erteilung einer Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG)
Leistungsbeschreibung
Dieser Online-Service ermöglicht es Ihnen, eine Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG) als Unternehmer im Gelegenheitsverkehr mit Taxen, Mietwagen oder Bus (KOM) zu beantragen. Darüber hinaus besteht die Möglich auch Änderungen eines bestehenden Unternehmens/eine Übertragung/oder Änderung des Fahrzeugbestandes zu beantragen.
Mit der Antragsstellung veranlassen Sie eine gebührenpflichtige Amtshandlung. Die Kosten richten sich nach der Kostenverordnung für Amtshandlungen im entgeltlichen oder geschäftsmäßigen Personenverkehr mit Kraftfahrzeugen (PBefGKostV).
Die entgeltliche oder geschäftsmäßige Beförderung von Personen mit Kraftfahrzeugen ist genehmigungspflichtig. Unternehmerinnen und Unternehmer benötigen daher eine Genehmigung, um eine solche Personenbeförderung durchführen zu dürfen. Die Genehmigung wird zeitlich befristet erteilt.
Wichtig: Im Taxenverkehr ist es erforderlich, dass freie Konzessionen für die Kommune vorhanden sind.
Voraussetzungen
- Die fachliche Eignung der Unternehmerin oder des Unternehmers oder der mit der Führung der Geschäfte bestellten Person(en) oder des Betriebs- oder Verkehrsleiters muss gewährleistet sein.
- Die finanzielle Leistungsfähigkeit des Betriebs muss gewährleistet sein. Hierfür sind verschiedene Nachweise erforderlich. Diese können im Verfahren hochgeladen oder auch nachgereicht werden.
- Die antragstellende Person bzw. die mit der Führung der Geschäfte bestellte Person und die Verkehrsleitung muss zuverlässig sein.
Nachweis über Führungszeugnis Belegart 0 und Auszug aus dem Gewerbezentralregister sind eigenständig bei der Wohnsitzgemeinde zu beantragen. - Der Betriebssitz muss im Landkreis Diepholz liegen und baurechtlich zulässig sein und ggfs. gesondert genehmigt werden.
Rechtsgrundlage
- Personenbeförderungsgesetz (PBefG)
- Personenkraftfahrunternehmensbetriebsverordnung (BOKraft)
- Personenverkehr-Berufszugangsverordnung (PBZugV)