Wirtschaftliche Jugendhilfe - Rechnungen einreichen
Wirtschaftliche Jugendhilfe - Rechnungen einreichen
Leistungsbeschreibung
Als Jugendhilfeträger können Sie hier Rechnungen der Leistungen für Kinder und Jugendliche im Rahmen einer Jugendhilfemaßnahme (SGB VIII), die Sie im Auftrag des Landkreises Diepholz erbringen, einreichen.
Rechtsgrundlage
§ 19, §§ 27 ff. und § 42 Sozialgesetzbuch – Achtes Buch, Kinder- und Jugendhilfe