Förderung von Famulaturen und Praktika von Medizinstudierenden im Landkreis Diepholz


Leistungsbeschreibung


Mit der Förderung von Famulaturen und Praktika möchte der Landkreis Diepholz Medizinstudierenden finanzielle Möglichkeiten bereitstellen und Anreize für eine Famulatur auch außerhalb des Studienortes geben. Die Förderung soll den finanziellen Mehraufwand für Fahrtkosten, Unterhalt und Lebensführung ausgleichen. Gleichzeitig können die Studentinnen und Studenten so die vielfältigen Aufgaben und Betätigungsfelder, die der Landkreis Medizinern und Medizinerinnen zu bieten hat, kennenlernen.

Die Förderhöhe beträgt 30 Euro pro Tag (150 Euro/Woche unter Annahme einer 5 Tage-Woche). Pro Student/Studentin kann für die gesamte Studiendauer eine max. Förderung von 900 Euro gewährt werden. Dies entspricht bei einer 5 Tage-Woche einer Förderdauer von maximal 6 Wochen. Die Förderung kann sich auch auf mehrere Praktika/Famulaturen verteilen.

An wen muss ich mich wenden?


Die Bearbeitung erfolgt durch das Gesundheitsamt – Team Gesundheitsentwicklung des Landkreises Diepholz

Voraussetzungen


Der Landkreis vergibt die Förderung, nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel, sofern die nachfolgenden Voraussetzungen vorliegen:

  • Der Antragsteller/die Antragstellerin ist Student/Studentin der Humanmedizin an einer Universität in der Europäischen Union und möchte eine Famulatur oder ein Praktikum im Landkreis Diepholz absolvieren.
  • Die Famulatur/das Praktikum liegt in der Zukunft (eine nachträgliche Förderung einer bereits absolvierten oder zum Zeitpunkt der Antragstellung begonnenen Famulatur ist nicht möglich).
  • Gefördert werden sowohl Famulaturen/Praktika in der Hausarztpraxis, als auch in den Kliniken, im Gesundheitsamt sowie in Facharztpraxen und MVZ innerhalb des Landkreises Diepholz.
  • Der Student/ die Studentin ist nicht im Stipendienprogramm des Landkreises eingeschrieben und ist auch bei keinem anderen Arbeitgeber eine Verpflichtung zur Ableistung einer beruflichen Tätigkeit eingegangen, die einer ärztlichen Tätigkeit im Landkreis Diepholz entgegensteht.
  • Die Förderung kann auch mehrmalig in Anspruch genommen werden, d. h. sie kann mehrfach beantragt werden. Sie ist jedoch für die Dauer des Studiums auf eine Maximalförderung in Höhe von 900 Euro je Student/Studentin begrenzt.
  • Nach Beendigung der Famulatur/ des Praktikums ist dessen Durchführung von der Praxis/ Klinik schriftlich zu bestätigen.

Welche Unterlagen werden benötigt?


  • Im Rahmen der Antragstellung ist eine aktuelle Studien- bzw. Immatrikulationsbescheinigung beizufügen
  • Nach Beendigung der Famulatur/ des Praktikums ist die entsprechende Bescheinigung über die Durchführung zu übersenden.

Welche Fristen muss ich beachten?


Der Förderantrag soll i. d. R. mindestens 4 Wochen vor Aufnahme der Tätigkeit gestellt werden. Eine nachträgliche Förderung einer bereits absolvierten Famulatur oder zum Zeitpunkt der Antragstellung begonnen Famulatur ist ausgeschlossen.

Rechtsgrundlage


Richtlinie zur Förderung von Famulaturen und Praktika von Studierenden der Humanmedizin im Landkreis Diepholz (Stand 17.10.2018)

Kontakt

  • Gesundheitsamt

Kontaktpersonen


  • Herr Bastian Sackmann