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Einbürgerung - Quickcheck


Leistungsbeschreibung

Sie sind Ausländer oder Ausländerin und leben schon längere Zeit in Deutschland? Dann können Sie unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag die deutsche Staatsangehörigkeit erlangen.

Mit der Einbürgerung erhalten Sie die deutsche Staatsangehörigkeit und werden gleichberechtigter Bürger oder gleichberechtigte Bürgerin der Bundesrepublik Deutschland mit allen Rechten und Pflichten.

Mit der deutschen Staatsangehörigkeit können Sie unter anderem

  • - Ihr Wahlrecht in den Bundesländern und zum Deutschen Bundestag ausüben,
  • - als Unionsbürger beziehungsweise Unionsbürgerin Freizügigkeit in der Europäischen Union genießen,   
  • - in viele Länder außerhalb von Europa ohne Visum reisen.

Sofern Sie die Voraussetzungen erfüllen, können Sie auf Antrag die deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung erwerben.

Voraussetzungen

Um die deutsche Staatsangehörigkeit zu erhalten, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen: 

  • Sie wohnen im Landkreis Diepholz.
  • Sie verfügen über einen 5-jährigen rechtmäßigen Inlandsaufenthalt.
  • Sie sind im Besitz eines gefestigten Aufenthaltstitels.
  • Ihre Identität und Staatsangehörigkeit sind geklärt.
  • Sie bekennen sich zum Grundgesetz.
  • Sie beziehen kein Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe.
  • Sie haben keine Vorstrafen.
  • Sie besitzen ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache.
  • Sie verfügen über Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland.
  • Ihre Einordnung in die deutschen Lebensverhältnisse ist gegeben.

Mit dem sogenannten "Quick-Check" haben Sie die Möglichkeit unverbindlich zu prüfen, ob Sie die Voraussetzungen für eine Einbürgerung erfüllen. Sofern Sie die Voraussetzungen erfüllen, können Sie am Ende des Quick-Checks das Antragsformular herunterladen.