Bauen - Bauakteneinsicht
Bauen - Bauakteneinsicht
nicht angegeben
Leistungsbeschreibung
Bauakten entstehen im Zusammenhang mit der Bearbeitung und Genehmigung von Bauanträgen. Zu einer Bauakte gehören alle Schriftstücke und Zeichnungen, die im Zusammenhang mit Vorhaben auf einem Baugrundstück entstanden sind.
Verfahrensablauf
nicht angegeben
An wen muss ich mich wenden?
Landkreis Diepholz
Zuständige Stelle
nicht angegeben
Voraussetzungen
nicht angegeben
Welche Unterlagen werden benötigt?
Akteneinsicht wird gewährt, sofern die Berechtigung durch einen Grundbuchauszug glaubhaft gemacht wird. Eine Eintragungsbekanntmachung ist hierfür nicht ausreichend. Ist die antragstellende Person nicht Eigentümer, sind zusätzlich geeignete Nachweise wie ein Kaufvertrag oder Erbschein vorzulegen.
Bei Einsichtnahme durch Dritte ist zudem eine schriftliche Einverständniserklärung des Eigentümers oder Verfügungsberechtigten erforderlich.
Welche Gebühren fallen an?
Die Akteneinsicht ist in der Regel gebührenpflichtig, wobei sich die Gebühren nach der Allgemeinen Gebührenordnung AIIGO richten und Genaueres beim Bauamt erfragt werden kann.
Welche Fristen muss ich beachten?
nicht angegeben
Bearbeitungsdauer
nicht angegeben
Rechtsgrundlage
nicht angegeben
Rechtsbehelf
nicht angegeben
Anträge / Formulare
nicht angegeben
Links & Onlinedienste
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