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Bauen - Bauakteneinsicht


Leistungsbeschreibung

Bauakten entstehen im Zusammenhang mit der Bearbeitung und Genehmigung von Bauanträgen. Zu einer Bauakte gehören alle Schriftstücke und Zeichnungen, die im Zusammenhang mit Vorhaben auf einem Baugrundstück entstanden sind.

Akteneinsicht wird gewährt, sofern die Berechtigung durch einen Grundbuchauszug glaubhaft gemacht wird. Eine Eintragungsbekanntmachung ist hierfür nicht ausreichend. Ist die antragstellende Person nicht Eigentümer, sind zusätzlich geeignete Nachweise wie ein Kaufvertrag oder Erbschein vorzulegen.

Bei Einsichtnahme durch Dritte ist zudem eine schriftliche Einverständniserklärung des Eigentümers oder Verfügungsberechtigten erforderlich.

Die Akteneinsicht ist in der Regel gebührenpflichtig, wobei sich die Gebühren nach der Allgemeinen Gebührenordnung AIIGO richten und Genaueres beim Bauamt erfragt werden kann.